Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Baden-Baden, B 3 neu, Höhe Ausfahrt Haueneberstein um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 66 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Baden-Baden übersandte Zeugenfragebogen

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