Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Biebelnheim. Gem. Biebelnheim, A 63, Höhe km 24,4, FR Mainz um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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