Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburger Str. Höhe Nr. 54, FR Tamm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 54 km/h mit Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen übersandte Zeugenfragebogen
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