Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, A 59, km 028,210, RF Königswinter mit 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 199 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bonn übersandt.
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