Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Borken-Burlo, L 572, Schule, FR Kreisverkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 66 km/h durch Messung mit TraffiStar S 350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Formular Anhörung

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