Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Breb.-Fechingen, A 6 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 119 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 19 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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