Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Breb.-Fechingen, A 6 um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic FM1, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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