Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Breb,-Fechingen, A 6, in Höhe Fechinger Talbrücke, Rtg. Saarbrücken außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren, PoliScan FM 1 mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Formular Anhörung
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