Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brohl-Lützing, Gem. Brohl-Lützing, B 9, km 2,180, FR Bonn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 9 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 59 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld.
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