Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4,  Ri. Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät mit Frontfoto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messprotokoll wurden 90 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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