Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Christinenfeld, auf der L 01, Abs. 160, bei km 1,2, in Ri. Wismar die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung
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