Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Crailsheim, Nordwestumgehung, Höhe Brücke, FR Rossfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 79 km/h mit Sensormessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 9 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Crailsheim übersandte Zeugenfragebogen

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