Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dannstadt-Schauernheim, Hauptstraße 54, FR L 454 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rheinpfalz – Kreis übersandt.
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