Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgte am 03.03.2016 in Darmstadt, Gräfenhäuser Straße , Ecke Langener Straße, Rtg Carl-Schenk-Ring. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h, überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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