In der Gem. Heyersum, B 1, km 9,960, FR Hameln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Frontfoto 65 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Zeugenfragebogen
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