Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe G die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 111 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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