Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Nützen, B4, Höhe Kieswerk, FR Quickborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 97 km/h bei zulässigen 70 km/h mit einem Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Vordruck Anhörung
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