Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Rade, Rader Hochbrücke A 7, km 61,023, in Rtg. Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandt.
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