Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S330 90 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Zeugenanhörung

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