Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Ostrach, auf der L 280, Ostrach-Bad Saulgau, Höhe Abfahrt Wirnsweiler wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 122 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Sigmaringen übersandt.

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