Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der BAB 1, Höhe km 105,9, Spur 3, FR Osnabrück die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h, 142 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß  mit Messgerät Multinova 6 F AFB FT2  und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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