Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, km 46,280, in der Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt am 18.03.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ES 3.0 wurden 129 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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