Die Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Schnakenbek auf der B5, ergab 94 km/h. Damit wurde zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von zulässigen 70 km/h um 24  km/h überschritten. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg

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