Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 99 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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