Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf dem Käthe-Kollwitz-Ufer, in Höhe 84, aus Ri. Goetheallee, Ri. Pfefferhannsstraße mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 digital dokumentierte mit Frontfoto 71 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Formular Anhörung
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