Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Blüherstr., Höhe LM 22, aus Ri. Parkstr, in Ri. Grunaer Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 70 km/h mit TraffiStar S350 digital mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Bußgeldverfahren eigeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Formular Anhörung

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