Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, mittlere Fahrspur, km 91,45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 wurden 117 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Düsseldorf erhob 72,00 € Bußgeld mit Bußgeldbescheid

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