Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur Tunnelanfang mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 dokumentierte mit Frontfoto 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Zeugenfragebogen

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