Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Duisburg, auf der A 3, RF Arnheim, km 79,448 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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