In Eching, A 9, AK Neufahrn, Abschnitt 1080, Ast B-1, km 0,37, Ri. BAB A 92 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 60 km/h um 19 km/h überschritten, Die durchgeführte Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto ergab 79 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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