Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Einbeck, Gem. Mühlenbeck, auf der B 64, St. 0,027, Fahrtrichtung Wenzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit ESO ES3.0 ergab 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Zeugenfragebogen
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