In Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main, mittlere Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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