Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Engen, auf der BAB 81, km 709,830, Stuttgart-Singen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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