Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Espenhain, auf der B 95, stationäre Messanlage, Fahrtrichtung Borna begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 73 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Vordruck Anhörung
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