Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Esslingen, auf der B 10, Ausfahrt Berkheim, Rtg. Stuttgart um 15 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verwarnungsgeld von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Esslingen übersandte Verwarnung / Anhörung

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