Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Euskirchen, B 266, Ecke Enzener Straße, FR BAB 1 um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit G1 TraffiStar S 330, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Vordruck Anhörung
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