Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Eutin-Neudorf, B 76, Abschnitt 150, km 0,384, i. H. Ausfahrt Bosau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung 86 km/h. Bußgeld: 80 €, erhöht Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein
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