Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frechen, auf der Bundesautobahn A 4, RF Heerlen, bei km 56,147 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 84 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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