Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der B 31, Ost, auswärts Kappel begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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