Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der B 31 A, Höhe Schnewelinbrücke, auswärts mit 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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