Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 69 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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