Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, auf der Zirndorfer Brücke, ggü. LM 32, Ri. Zirndorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 55 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat übersandte Zeugenfragebogen
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
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