Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Geisleden, Ankenmühle, L 1005. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 83 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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