Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, auf der BAB 42, FR Duisburg, km 34,600 mit 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte 149 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen

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