Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gensingen, Gem. Gensingen, A 61, km 330,0, FR Norden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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