Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersfeld, Rhön, Altenfeld, B 279, Fuldatalstraße / Bergstraße, i. Ri. Fulda die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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