Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 0,000, Ri. München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 161 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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