Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Giengen/Brenz, auf der BAB 7, bei km 814,380, Kempten – Würzburg mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 134 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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