Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, Marburger Straße 33, in Richtung stadteinwärts mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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