Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h wurde um 22 km/h in Gräfenroda, auf der BAB 71, km 113.45 Richtungsfahrbahn Erfurt überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Video und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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